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OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 13 B 11822/91 (https://dejure.org/1992,6581)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausweisung eines Ausländers; Ausweisungsschutz; Beteiligung am illegalen Heroinhandel; Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 21.08.1991 - 3 L 2074/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 275
- DÖV 1992, 540
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91
Hierzu müßte die vom Senat bislang noch nicht abschließend geklärte Frage entschieden werden, ob sich für den Antragsteller, der in der Bundesrepublik Deutschland - wenn auch mit Unterbrechungen - viele Jahre lang als türkischer Arbeitnehmer tätig gewesen ist, aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 20. September 1990 (NVwZ 1991, 255 - Sevince -) insoweit ein besonderer Ausweisungsschutz ergibt (vgl. hierzu etwa verneinend Urteil des VGH Mannheim vom 06. Mai 1991, NVwZ-RR 1991, 430 sowie bejahend Huber, NVwZ 1991, 242). - BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91
Diese Maßnahme ist in Fällen der genannten Art schon bei einer einmaligen einschlägigen Bestrafung zulässig, weil angesichts der vom Täter im Handel mit Heroin als der gefährlichsten aller Drogen gezeigten erheblichen kriminellen Energie die Gefahr neuer Straftaten durch diesen selbst hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. hierzu unter anderem Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 13 A 91/89 - unter Hinweis auf Urteil des BVerwG vom 01. Dezember 1987, InfAuslR 1988, 34 sowie den Beschluß des BVerfG vom 25. September 1986, NVwZ 1987, 403). - BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86
Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91
Diese Maßnahme ist in Fällen der genannten Art schon bei einer einmaligen einschlägigen Bestrafung zulässig, weil angesichts der vom Täter im Handel mit Heroin als der gefährlichsten aller Drogen gezeigten erheblichen kriminellen Energie die Gefahr neuer Straftaten durch diesen selbst hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. hierzu unter anderem Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 13 A 91/89 - unter Hinweis auf Urteil des BVerwG vom 01. Dezember 1987, InfAuslR 1988, 34 sowie den Beschluß des BVerfG vom 25. September 1986, NVwZ 1987, 403). - VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90
Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 13 B 11822/91
Hierzu müßte die vom Senat bislang noch nicht abschließend geklärte Frage entschieden werden, ob sich für den Antragsteller, der in der Bundesrepublik Deutschland - wenn auch mit Unterbrechungen - viele Jahre lang als türkischer Arbeitnehmer tätig gewesen ist, aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 20. September 1990 (NVwZ 1991, 255 - Sevince -) insoweit ein besonderer Ausweisungsschutz ergibt (vgl. hierzu etwa verneinend Urteil des VGH Mannheim vom 06. Mai 1991, NVwZ-RR 1991, 430 sowie bejahend Huber, NVwZ 1991, 242).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Bei der Auslegung und Anwendung dieser Beschränkungsmöglichkeit kann der Antragsteller nicht besser gestellt werden, als ein freizügigkeitsberechtigter Gemeinschaftsinländer (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.01.1992 - 13 B 11822/91 - NVwZ-RR 1992, 275 (276);… Huber, aaO, 243). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1993 - 13 B 10747/93
Ausweisung eines Ausländers; Illegaler Rauschgifthandel; Freiheitsstrafe; …
Die Ausweisung eines Ausländers, der wegen illegalen Rauschgifthandels zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, kann ermessensfehlerhaft sein, wenn sie nur aus generalpräventiven Gründen erfolgt und für die deutsche Ehefrau des Ausländers wegen deren besonderen Lebensschicksals eine außergewöhnliche Härte bedeutet (Fortführung von 13 B 11822/91, InfAuslR 1992, 166 = NVwZ-RR 1992, 275).